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Wasser und Abwasser Zweckverband Lausitz

Verification of Payee - Gesetzliche Änderung bei SEPA-Überweisungen

  • it0890
  • 1. Okt.
  • 1 Min. Lesezeit

Ab dem 5. Oktober 2025 gelten neue regulatorische Vorgaben für SEPA-Überweisungen (Verification of Payee - kurz „VoP“). Diese treten nach einer Übergangsfrist zum 9. Oktober 2025 vollständig in Kraft. Sie sehen vor, dass bei jeder SEPA-Überweisung der angegebene Empfängername mit der verwendeten IBAN abgeglichen wird. Ziel dieser Maßnahme ist es, Zahlendreher und Betrugsfälle bei Überweisungen zu vermeiden.


Wichtig für Sie als Kunde:

Bitte geben Sie bei Ihren Überweisungen die korrekten Zahlungsdaten wie folgt an:

 

Empfängername: Wasser und Abwasser Zweckverband Lausitz

IBAN:   DE81 8505 0300 3110 xxxx xx


Die entsprechende IBAN ist dem jeweiligen Bescheid bzw. der Rechnung zu entnehmen.


Ist der Empfängername nicht richtig enthalten bzw. abgekürzt, kann die Zahlung abgelehnt oder verzögert werden.


Ihr Wasser und Abwasser Zweckverband Lausitz

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