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Wasser und Abwasser Zweckverband Lausitz

Beschlüsse: Verbandsversammlung vom 28. November 2023

In der öffentlichen Sitzung des Wasser und Abwasser Zweckverbandes Lausitz (WAZV Lausitz) vom 28.11.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

Mit Beschluss Nr. 20/2023 VVS hat die Verbandsversammlung des WAZV Lausitz eine Änderungssatzung zur Verbandssatzung beschlossen.

 

Mit Beschluss Nr. 21/2023 VVS hat die Verbandsversammlung des WAZV Lausitz beschlossen, die Einwendungen eines Herrn aus 01920 Ralbitz-Rosenthal zur Zweijahreshaushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan des WAZV Lausitz für die Wirtschaftsjahre 2023 und 2024 nicht zu berücksichtigen und abzulehnen.

 

Mit Beschluss Nr. 22/2023 VVS hat die Verbandsversammlung des WAZV Lausitz die Zweijahreshaushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan des WAZV Lausitz für die Wirtschaftsjahre 2023 und 2024 beschlossen und den Beschluss Nr. 7/2023 VVS vom 15.03.2023 aufgehoben.

 

Mit Beschluss Nr. 23/2023 VVS hat die Verbandsversammlung des WAZV Lausitz die Satzung des WAZV Lausitz über den Anschluss- und Benutzungszwang in der öffentlichen Wasserversorgung beschlossen.

 

Mit Beschluss Nr. 25/2023 VVS hat die Verbandsversammlung des WAZV Lausitz, als Rechtsnachfolger des Abwasserzweckverbandes (AZV) „Am Klosterwasser“, den Jahresabschluss des ehemaligen AZV „Am Klosterwasser“ zum 31.12.2022, der durch die eureos gmbh wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kramergasse 4, 01067 Dresden, überörtlich geprüft und mit einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 25. August 2023 versehen wurde, festgestellt.

 

Der Jahresabschluss wurde von der Dr. Steinebach & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Paulistraße 28, 02625 Bautzen, örtlich geprüft.

 

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 setzt sich wie folgt zusammen:

1. Bilanzsumme: 23.574.285,63 EUR

1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf

- das Anlagevermögen 20.943.656,91 EUR

- das Umlaufvermögen 2.626.733,66 EUR

- den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten 3.895,06 EUR                                                                                                                                                    

1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf

- das Stammkapital 14.647.815,12 EUR

- den Sonderposten für Investitionszuschüsse 6.582.999,23 EUR

- die Rückstellungen 78.917,93 EUR

- die Verbindlichkeiten 2.185.793,02 EUR

- den passiven Rechnungsabgrenzungsposten 78.760,33 EUR

 

2. Jahresgewinn 101.789,51 EUR

2.1  Summe der Erträge 1.677.911,57 EUR

2.2  Summe der Aufwendungen 1.576.122,06 EUR

 

Mit Beschluss Nr. 26/2023 VVS hat die Verbandsversammlung des WAZV Lausitz, als Rechtsnachfolger des AZV „Am Klosterwasser“, beschlossen, den Jahresgewinn des ehemaligen AZV „Am Klosterwasser“ in Höhe von 101.789,51 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An den Abwasserzweckverband „Am Klosterwasser“, Höflein 

Eingeschränktes Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und Prüfungsurteil zum Lagebericht

Wir haben den Jahresabschluss des Abwasserzweckverbands „Am Klosterwasser“, Höflein, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Abwasserzweckverbands „Am Klosterwasser“, Höflein, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

•  entspricht der beigefügte Jahresabschluss mit Ausnahme der möglichen Auswirkungen des im Abschnitt "Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für das Prüfungsurteil zum Lagebericht" beschriebenen Sachverhalts in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) i. V. m. den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt mit Ausnahme dieser möglichen Auswirkungen unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Zweckverbands zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und

•  vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbands. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 30 Sächsische Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) i. V. m. den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkung des Prüfungsurteils zum Jahresabschluss zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

 

Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für das Prüfungsurteil zum Lagebericht

Zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung liegt ein Prüfungsbericht des RPA Löbau über die überörtliche Prüfung des Zweckverbands für die Wirtschaftsjahre 2008 bis 2018 vor. Im Zusammenhang mit den Nachberechnungen zur kalkulatorischen Kostenüberdeckung für den Zeitraum 2013 bis 2017 sowie der Vorauskalkulation für den Zeitraum 2018 bis 2020 wird von erheblichen Kostenüberdeckungen ausgegangen, für die der Zweckverband keine Rückstellung gebildet hat. Aus den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen ist eine abschließende Beurteilung, in welcher Höhe mit tatsächlichen kalkulatorischen Kostenüberdeckungen zu rechnen ist, nicht mit hinreichender Sicherheit möglich. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Jahresabschluss insoweit unzutreffend ist.

 

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 32 SächsEigBVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Zweckverband unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

 

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) i. V. m. den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbands vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

 

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Zweckverbands zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

 

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbands vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften des § 30 Sächsische

Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) i. V. m. den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften des § 30 Sächsische Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) i. V. m. den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

 

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbands vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) i. V. m. den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

 

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 32 SächsEigBVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

 

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher –beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Zweckverbands abzugeben;

  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Zweckverbands zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Zweckverband seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbands vermittelt;

  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Zweckverbands;

  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

 

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

 

Schlussbemerkung

Den vorstehenden Bericht über unsere Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 des Abwasserzweckverbands „Am Klosterwasser“, Höflein, und des Lageberichts für dieses Wirtschaftsjahr sowie über

  • die Prüfung gemäß § 53 HGrG erstatten wir in Übereinstimmung mit§ 321 HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf (IDW PS 450 n. F.).

Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und des Lageberichts des Abwasserzweckverbands „Am Klosterwasser“, Höflein, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

 

Dresden, 25. August 2023

eureos gmbh wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Jäkel, Wirtschaftsprüfer

 

Gemäß § 34 Abs. 2 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung ist der Jahresabschluss an sieben Arbeitstagen öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung erfolgt im Zeitraum vom 18.12.2023 bis einschließl. 03.01.2024 zu den Öffnungszeiten in den Geschäftsräumen des Geschäftsbesorgers des WAZV Lausitz, als Rechtsnachfolger des AZV „Am Klosterwasser“, der ewag kamenz, An den Stadtwerken 2 in 01917 Kamenz.



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