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Abwasserentsorgung

Wasser und Abwasser Zweckverband Lausitz

Biologische Reinigung

abwasser.

Ver- und Entsorgungsgebiet WAZV Lausitz.jpg

Abwasser & Trinkwasser.
Versorgungsgebiet.

Auf einer Fläche von 112 km² wird das Abwasser im Entsorgungsgebiet Am Klosterwasser entsorgt.

Im Entsorgungsgebiet Abwasser Kamenz-Nord wird auf einer Fläche von 204 km² die Abwasserentsorgung vorgenommen.

 

Der Wasser und Abwasser Zweckverband Lausitz erfüllt die Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung, mit Ausnahme der Pflicht zur Beseitigung des Niederschlagswassers sowie der Straßenentwässerung.

mitglieder.

Entsorgungsgebiet
Abwasser Am Klosterwasser

  • Gemeinde Burkau

  • Gemeinde Crostwitz

  • Gemeinde Panschwitz-Kuckau

  • Gemeinde Räckelwitz

  • Gemeinde Ralbitz-Rosenthal

Der Wasser und Abwasser Zweckverband Lausitz erfüllt die Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung in diesem Entsorgungsgebiet als Teilzweckverband für die Schmutzwasserentsorgung. Die Pflicht zur Beseitigung des Niederschlagswassers ist bei den Mitgliedsgemeinden verblieben.

mitglieder.

Entsorgungsgebiet
Abwasser Kamenz-Nord

  • Gemeinde Elsterheide

  • Stadt Bernsdorf*

  • Stadt Lauta

Im Entsorgungsgebiet Kamenz-Nord ist der Wasser und Abwasser Zweckverband Lausitz vollumfänglich für die Abwasserentsorgung verantwortlich. Dies umfasst neben der Schmutzwasserentsorgung auch die Niederschlagswasserentsorgung. 
 

* Für den Ortsteil Wiednitz mit Ausnahme der Ortslage Heide ist für die Abwasserentsorgung der Wasser und Abwasser Zweckverband Lausitz nicht Abwasserbeseitigungspflichtiger, sondern die Stadt Bernsdorf. Für den Ortsteil Straßgräbchen ist der Abwasserzweckverband Obere Schwarze Elster Abwasserbeseitigungspflichtiger.

unterhält.
betreibt.

Der Verband erwirbt, errichtet, unterhält und betreibt für die Verbandsgemeinden Sammelkläranlagen und die erforderlichen Zuleitungskanäle zur gemeinsamen Ableitung und Reinigung des im Einzugsgebiet anfallenden Schmutzwassers.

Der Verband ist ferner für die Planung, Erstellung, Unterhaltung und den Betrieb der Ortskanalisationen für Schmutzwasser in den einzelnen Verbandsgemeinden zuständig.

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